Kündigungsfrist Mietwohnung
Sie haben bereits eine neue Wohnung oder ein trautes Heim in Aussicht? In diesem Artikel erfahren Sie alles, was Sie zu Kündigungsfristen einer Mietwohnung benötigen.
Kündigungsfrist
Üblicherweise gilt eine gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten. Selbstverständlich kann diese abweichen, wenn die Frist im Mietvertrag anders formuliert wurde. Die Kündigung muss in Schriftform verfasst werden. Zur Fristwahrung muss die Kündigung bis zum 3. Werktag des Monats beim Vermieter eingehen. Eine fristlose Kündigung ist nur selten bei gültigen Begründungen möglich. Willkürliche Mieterhöhungen sind ein Grund für eine Sonderkündigung.
Die Form der Kündigung
Wie eingangs schon erwähnt, muss die Kündigung schriftlich erfolgen – Papierform.
Folgende Angaben müssen unbedingt in Ihrer Kündigung enthalten sein:
- Anschrift des Vermietenden
- Kündigungszeitpunkt
- Anschrift der zu kündigenden Wohnung mit Stockwerk und Zuordnung (links, mitte, rechts, etc.)
- Mehrere Terminvorschläge für die ordnungsgemäße Übergabe
- Name und Unterschrift der Hauptmietenden
Unsere Musterkündigung können Sie hier herunterladen:
Ihr Umzugsberater
Alexander Lebsak
Fragen kostet bekanntlich nichts
Jetzt Umzugs-Angebot anfordern
Angebot einholen
Die "Kängurus" auf Social Media