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Wasserschaden Mietwohnung - wer zahlt?

In Ihrer Wohnung wurde ein Wasserschaden festgestellt und der Strang muss nun repariert oder gar saniert werden. Doch nun stellt sich für viele Mieter die Frage: wer zahlt die Reparatur und beschädigte Gegenstände? Hier kommt es auf eine Vielzahl von Faktoren an. Eins steht jedoch fest: Sie müssen unverzüglich agieren, da Sie sonst ggf. auf Kosten sitzen bleiben.

Versicherungen / Schadensmeldung

Schaden

Ist durch Ihren Wasserschaden ein Schaden beim Nachbarn entstanden, kommt in der Regel Ihre private Haftpflichtversicherung auf. Bei Schäden an Ihren Habseligkeiten kommt Ihre Hausratversicherung für Sie auf. Eigentümer wenden sich an Ihre Gebäudeversicherung.

Sie sind Eigentümer / Vermieter

Sie müssen Ihrer Wohngebäudeversicherung den Schaden unverzüglich melden. Erfolgt die Meldung zu spät, kann es sein, dass Sie auf den Kosten sitzen bleiben. Das Oberlandesgericht Zweibrücken entschied nach der Jahrtausendwende, dass ein Hauseigentümer auch bei Urlaubsabwesenheit für die Kontrolle der Wohnung verantwortlich ist – die Schadensanzeige erfolgte also nicht unverzüglich. Der Hausbewohner blieb folglich auf den Kosten des Wasserschadens i.H.v. heute etwa 71.000 € sitzen (Aktenzeichen: 1 U 187/99).

Sie Sind Mieter

Sie sind über eine Gebäudeversicherung versichert, sofern diese im Mietvertrag eindeutig vereinbart ist. Ist dies nicht der Fall, haften Sie mit ihrer Privathaftpflichtversicherung sowie Hausratversicherung. In vielen Fällen fordert der Vermieter einen Nachweis über die zwei genannten Versicherungen vor der Vermietung an.

Schadensmeldung & Schadensminimierung

In jedem Fall gilt, dass Schäden unverzüglich, also sofort, gemeldet werden müssen. Der Mieter in der Regel zunächst beim Vermieter – anschließend ggf. bei seinen Versicherern. Der Vermieter meldet den Schadensfall in der Regel sofort seiner Gebäudeversicherung. Sofern es Ihnen möglich ist, drehen Sie den Hauptabsperrhahn zu, um weitere Kosten zu vermeiden.

Was übernimmt die Gebäudeversicherung?

Die Gebäudeversicherung übernimmt in der Regel nur Lecks in den Strängen. Hierzu gehören auch Schläuche, die an Haushaltsgeräte angeschlossen sind. Auch die Leitungen von Sanitär- und Heizanlagen gehören dazu. Nicht versichert sind Schäden durch höhere Gewalt, beispielsweise Überschwemmung oder Rückstau durch Hochwasser. Hierfür gibt es separate Elementarversicherungen. Für Sonderfälle wie die Verstopfung des Abflusses durch Laubblätter gibt es üblicherweise keine Versicherung.

Hausratversicherung - Schaden am Eigentum

Bei Wasserschäden übernimmt die Hausratversicherung auch Lecks in obig genannten Strängen und Schäden an unbeweglichen Gegenständen. Also lose Teppiche, Computer, Couch, Stühle, etc. Kurz: alles, was man in einen Umzugstransporter packen kann. Je nach Versicherungspolice können sich die Leistungen jedoch stark unterscheiden. Schauen Sie hierzu am Besten nochmal in der Police nach oder haken Sie bei Ihrem Ansprechpartner der Versicherung nach.

Haftpflichtversicherung - Schaden an Fremdeigentum

Bei Schäden an Fremdeigentum haftet in der Regel Ihre Haftpflichtversicherung. Funktioniert beispielsweise Ihr Abflussschlauch der Waschmaschine nicht ordnungsgemäß und Wasser fließt dadurch in die Nachbarswohnung, wo Mobiliar beschädigt wird, tritt der Schutz Ihrer Haftpflichtversicherung in Kraft.

Elementarschaden Versicherung / Glasversicherung

Eine Elementarschadenversicherung ist üblicherweise nicht in der normalen Hausratversicherung enthalten. Meistens wird diese jedoch zusätzlich angeboten. Eine Überschwemmung, bei der ihre Habseligkeiten im Keller beschädigt werden ist nicht durch Ihre Hausrats- oder Gebäudeversicherung abgedeckt. Analog gilt hierzu gibt es keine Abdeckung von Glasschäden ohne entsprechende Glasversicherung. Fällt Ihnen versehentlich ein Topf auf das Ceranfeld, sind Sie ohne Glasversicherung nicht abgesichert und sie tragen die Kosten selbst.

Grobe Fahrlässigkeit versichert?

Grundsätzlich gilt: wer grob fahrlässig handelt, hat keinen Anspruch auf Kostenübernahme oder Kostenerstattung. Achten Sie daher immer darauf, was in der Police steht. Dies könnte etwa sein das Nicht-Heizen im Winter, wodurch Leitungen einfrieren und somit ein Schaden entsteht. Selbiges gilt bei verstopften Balkonabflüssen, die vermeidbar gewesen wären, indem man den Ablauf regelmäßig von Laub und Geäst befreit. Achten Sie auch stets darauf, dass Schläuche mit Aquastopp-Funktion für Spül- und Waschmaschine verwendet werden. Falls Sie für längere Zeit nicht Zuhause sein sollten, können Sie auch Ihr Absperrventil zudrehen. Für alle Fälle.

Bautrocknung & Stromkosten

Haben Sie den Wasserschaden nicht selbst zu verantworten, ist der Vermieter für die Stromkosten der Bautrocknung verantwortlich. Benachrichtigen Sie hierzu am Besten Ihren Energieversorger.

Wenn sie unseren Artikel bis hierhin vollständig gelesen haben, sollten Sie für den Fall der Fälle gewappnet sein.

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Ihr Umzugsberater
Alexander Lebsak

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